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Wenige griffbereite Unterlagen sind notwendig.

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Vier wesentliche Informationen:

(anteilige) Grundstücksfläche

Sie müssen wissen, wie groß das Grundstück ist.  

Alternativ bei Wohnungen: Wenn kein Grundbuch vorliegt und Sie möchten eine Wohnung bewerten, finden Sie diese Information alternativ auch in der Teilungserklärung. Hier finden Sie auch die Zähler und Nenner (z.B. 36 / 1.000 stel). Der Rechner errechnet daraus den Anteil in m².

Wo finde ich das?

  • Grundbuch > Notar / Grundbuchamt (Amtsgericht), auch online.
  • Alternativ: Teilungserklärung > Grundbuchamt oder Hausverwaltung
  • Immer sicher: Der Kaufvertrag.

Bodenrichtwert

Um den Bodenwert zu ermitteln, wird der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses benötigt

Achten Sie darauf, den zum Kaufdatum gültigen Richtwert abzurufen. Es ist der letzte veröffentlichte Wert vor dem Kaufdatum. 

Wo finde ich das?

  • Meistens ist dieser online in den gängigen Portalen abrufbar
    (z. B. „BORIS NRW“ oder „BORIS Sachsen“).
  • Alternativ: Telefonische Auskunft in der Gemeinde

Mietfläche

Sie müssen wissen, wie groß die vermietete Fläche ist

Wo finde ich das?

  • Mietverträge, Pläne

Ortsübliche Marktmiete

Sie müssen wissen, wie noch die ortsübliche Miete für Ihr Objekt ist. Setzen Sie die Mieten eher höher an, die Mieten steigen.

Wo finde ich das?

  • Recherche in den Onlineportalen, bei den Kommunen.
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