Für Vermieter: Die Alternative zur BMF Rechenhilfe

Der neue Online-Rechner für die Kaufpreisaufteilung

Nur 29,90 € Einmalzahlung!

Der NEUE Rechner für Vermieter

Gebäudewertanteil berechnen & dem Finanzamt nachweisen

Geben Sie die Ihre Daten in nur 10-15 min ein, um ein PDF-Nachweis für die Steuererklärung zu erhalten. (Bewertung im Ertragswertverfahren mit Blick auf BFH-Urteil vom 21. Juli 2020)

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Die Alternative zur BMF-Rechenhilfe

Kaufpreisaufteilung online berechnen

Als Vermieter den Gebäude- & Grundstückswert einfach selbst berechnen. Erfahrungsgemäß fällt der abschreibungsfähige Gebäudewert ca. 40 % höher aus, als mit der BMF-Rechenhilfe.

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Ihr offizielles Bewertungs-Dokument

Jetzt generieren und als offiziellen Nachweis für das Finanzamt nutzen.

Zuverlässige Bewertung basierend auf aktueller Rechtsgrundlage (BFH-Urteil 21. Juli 2021)

Erfahrungsgemäß höhere Gebäudewertanteile als mit der BMF Rechenhilfe dank unserer Berechnung nach Ertragswertverfahren

Über 4000 erfolgreiche Berechnungen ohne Beanstandungen vonseiten des Finanzamts

Ihr offizielles Bewertungs-Dokument

Unser neuer Online Rechner hilft Ihnen, dem Finanzamt einen möglichst holen Gebäudewert nachzuweisen.

Zuverlässige Bewertung basierend auf aktueller Rechtsgrundlage (BFH-Urteil 21. Juli 2021)

Erfahrungsgemäß höhere Gebäudewertanteile als mit der BMF Rechenhilfe dank unserer Berechnung nach Ertragswertverfahren

Über 4000 erfolgreiche Berechnungen ohne Beanstandungen vonseiten des Finanzamts

Wie Sie Ihr Bewertungsdokument erhalten

In 3 Schritten zu Ihrer Kaufpreisaufteilung

1. Ausfüllen

Klicken Sie sich in nur 10-15 Minuten durch das unkomplizierte Formular und geben Sie Ihre Daten ein.

2. Ergebnis checken

Sie bekommen sofort Ihr Ergebnis angezeigt. Wenn Sie damit zufrieden sind, können Sie danach 29,90 € zahlen (vorerst nur PayPal).

3. Fertig

Jetzt nur noch das Dokument herunterladen und es dem Finanzamt schicken, um weniger Steuern zu zahlen.

Wichtig: Angaben bereithalten

Bitte halten Sie zum Ausfüllen 3 Dinge bereit:

Warum Sie den Anteil Ihres Gebäudewerts berechnen sollten

Gebäudewert

Der Gebäudewert ist abschreibungsfähig. Mit unserem Berechnungs-Dokument können Sie nachweisen, dass dieser einen hohen Anteil am gesamten Grundstückswert hat.

Grundstückswert

Der Grundstückswert ist nicht abschreibungsfähig. Wir helfen Ihnen nachzuweisen, dass dessen Anteil nur gering ausfällt.

Gebäudewert

Grundstückswert

Der Gebäudewert ist abschreibungsfähig. Mit unserem Berechnungs-Dokument können Sie nachweisen, dass dieser einen hohen Anteil am gesamten Grundstückswert hat.
Der Grundstückswert ist nicht abschreibungsfähig. Wir helfen Ihnen nachzuweisen, dass dessen Anteil nur gering ausfällt.

Die Methode

Bewertung nach dem Ertragswertverfahren

Seit dem BFH-Urteil vom 21. Juli 2020, IX R 26/19 darf das Ertragswertverfahren benutzt werden. Nach dieser Methode haben wir über 2.000 Objekte bewertet. Unsere Erfahrung zeigt: Mit dem Ertragswertverfahren fällt der Gebäudewert im Schnitt ca. 15 % höher aus. Oft sogar mehr.

Einblick in die Bewertung

Was unsere Nutzer sagen

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Jetzt berechnen lassen, wie hoch Ihr Gebäudewertanteil ist

Ihr offizielles Dokument für das Finanzamt wird für Sie erstellt noch während Sie am Rechner sitzen

Jetzt höheren Steuervorteil sichern

Warum Sie nicht die BMF- Rechenhilfe nutzen sollten

Seit dem BFH-Urteil vom 21. Juli 2020 darf endlich das Ertragswertverfahren benutzt werden. Wir haben mit dieser Methode schon über 2.000 Objekte bewertet - im Schnitt fällt der Gebäudewert hier mindestens 15 % höher aus, als mit der Rechenhilfe.

(vgl. BFH-Beschlüsse vom 27.11.2017 – IX B 144/16, BFH/NV 2018, 218, Rz 5, und in BFH/NV 2017, 292, Rz 4, m.w.N.)

Belastbares
Realbeispiel

Technischer Hintergrund

Der Service von kaufpreis-aufteilung.de wird durch die REZEN GmbH erstellt. REZEN ist eine Software für die Erstellung von rechtssicheren Verkehrswertgutachten. Mit REZEN wurden bereits Objekte Wert von mehr als zwei Milliarden Euro bewertet und Gutachten lagen bereits in weit mehr als 2.000 Fällen bei Finanzbehörden vor.

Generieren Sie jetzt Ihre Kaufpreisaufteilung

Häufige gestellt Fragen

kaufpreis-aufteilung.de ist ein Service der REZEN GmbH. REZEN ist eine cloudbasierte Bewertungssoftware für Immobilien, mit der zertifizierte Sachverständige umfangreiche Wertgutachten nach §194 BauGB erstellen.

Mit REZEN wurden bereits mehrere tausend Gutachten erstellt – mit gesamt mehr als €2.000.000.000 an Verkehrswert.

Wir bieten mit kaufpreis-aufteilung.de für Endverbraucher eine Low-Cost-Lösung – aber bieten dafür auch keinerlei Support.

Das Werkzeug ist für User gedacht, die selbst gut vorbereitet sind, und für eine gering Investition eine hochwertige, plausibel dargestellte Ausarbeitung erhalten möchten.

Nach der Eingabe der Daten führt REZEN eine Plausibilitätsprüfung durch. Hierdurch wird ermöglicht, dass möglichst plausible Ergebnisse entstehen.

Der User trägt aber letztlich selbst die alleinige Verantwortung für seine Eingaben.

Gegenüber einem Gutachten fehlt bei kaufpreis-aufteilung.de die sachverständige, individuelle Einschätzung durch einen Experten. Dadurch ist eine Abweichung der Ergebnisse gegeben.

Falls Sie ein individuell ausgearbeitetes Ergebnis wünschen, empfehlen wir, ein Wertgutachten durch einen lokalen Sachverständigen erstellen zu lassen.

Gut für Sie ist, dass Sie unseren Rechner nutzen können, und das Ergebnis dann kaufen, wenn Ihnen das Ergebnis zusagt.

Wir übernehmen jedoch keine Haftung für das Ergebnis, da wir die Eingaben selbst nicht tätigen, sondern lediglich das Werkzeug bereitstellen.

kaufpreis-aufteilung.de ist darauf konzipiert, den Gebäudewert und damit die Afa (Abschreibung), für einfache Renditeobjekte zu berechnen.

Damit gemeint sind vor allem:

  1. Mietwohnungen
  2. Ein- und Zweifamilienhäuser
  3. kleine Mehrfamilienhäuser
  4. kleine Gewerbeeinheiten (Büros/Läden etc.)

Bei aufwändigeren Objekten kommt das System, welches bewusst einfach gehalten ist, an seine Grenzen.

Sie benötigen folgende Angaben bevor Sie den Rechner starten.

  1. den zur Anschaffung gültigen Bodenrichtwert vom lokalen Gutachterausschuss
  2. Angaben zum Grundstück (Größe, ggf. 1.000stel Anteile o.ä.)
  3. die markübliche Höhe der Kaltmiete
  4. die Größe der Wohn- und/oder Nutzfläche

Wir wünschen uns ausdrücklich die Zusammenarbeit bzw. den Gebrauch unseres Rechners mit Steuerberatern.

Er ist in Zusammenarbeit mit Steuerberatern auch entstanden.

Für Steuerberater bieten wir gegen einen geringen Aufpreis von €5,- eine „neutralisierte“ Version ohne Hinweis auf kaufpreis-aufteilung.de und mit Platz für Ihre Unterschrift.

Durch das geradezu bahnbrechende BFH-Urteil vom 21. Juli 2020 steht für die Ermittlung der Aufteilung des Kaufpreises das auch von uns angewandte Ertragswertverfahren dem Sach- oder Vergleichswertverfahren „gleichwertig gegenüber“.

Somit kann das Ertragswertverfahren alternativ zu der Arbeitshilfe des BMF durchaus herangezogen werden.

Wir verwenden das allgemeine Ertragswertverfahren nach ImmoWertV.

Hier weitereInformationen:

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010257/

Der Rechner gilt sowohl für Verkaufsfälle, oder auch für alle anderen Fälle wie Schenkung, Übertragung, Erbschaft.

Die Höhe der nachhaltig erzielbaren, ortsüblichen Marktmiete.

Diese schließt zum Beispiel „möbliertes Wohnen“ aus.

Die Höhe der Marktmiete ist entscheidend für den Ertrag der baulichen Anlagen.

Der Bodenrichtwert ist das Ergebnis der Kaufpreissammlung der lokalen Gutachterausschüsse. Er bestimmt den Bodenwertanteil Ihrer Immobilie. Die Gutachterausschüsse veröffentlichen den Richtwert – auch für Ihre Objektadresse – in der Regel alle zwei Jahre.

Wir können den Richtwert nicht automatisiert bereit stellen, da Bodenrichtwerte in Deutschland auf viele verschiedene Arten und auch nur dezentral gespeichert werden.

Sie müssen den Bodenrichtwert deshalb unbedingt einholen, wenn Sie unseren Service nutzen möchten. Bodenrichtwerte können online oder telefonisch beim lokalen Gutachterausschuss oder bei der Gemeinde eingeholt werden.

Beispiel:
Wertermittlungsstichtag = 10.08.2021
=> der gültige Bodenrichtwert ist vom 31.12.2020

Gemäß Anlage 4 der Sachwertrichtlinie verlängern Modernisierungen die Restnutzungsdauer eines Gebäudes.

Je höher die Restnutzungsdauer, desto höher der gesamte Ertrag der baulichen Anlagen. Desto höher der Anteil des Gebäudes am Gesamtwert der Immobilie.

Wir haben in unserem Rechner dafür ein sehr einfaches Sterne-System eingearbeitet, welches dann die Restnutzungsdauer automatisiert errechnet.

Legen Sie größtes Augenmerk auf die Modernisierungen. Vergeben Sie hier im Zweifelsfall einen Stern mehr.

Gehen Sie aber auch davon aus, dass das Finanzamt ggf. von Ihnen einen Nachweis zur Modernierung sehen möchte.

Falls Sie ein Haus mit nur einer Flur-Nr haben, ist folgender Punkt für Sie irrelevant. Tragen Sie dann im Rechner die Grundstücksgröße und in Zähler und Nenner jeweils eine 1 ein.

Aber: Gerade bei Teileigentum (Wohnungen) gehört Ihnen von dem Grundstück, auf dem das Mehrfamilienhaus steht, nur ein Teil.

Meistens sind diese Anteile im Grundbuch als tausendstel-Anteile aufgeschlüsselt.

In unserem Rechner können Sie bis zu drei Grundstücksteile eintragen, aus denen Ihr Anteil am Gesamtgrundstück automatisch errechnet wird.